Flächenreserven im Bestand nutzen, innerstädtische Freiflächen entwickeln
Die enorm gestiegene Flächennachfrage insbesondere für den Wohnungsbau stellt viele deutsche Städte vor die Herausforderung, multifunktional nutzbare Grün- und Freiflächen zu entwickeln und gleichzeitig geeignete Flächen im Bestand baulich zu nutzen. Gefragt sind hierfür integrierte Entwicklungsansätze, die dem Prinzip der „doppelten Innenentwicklung“ folgen. Ziel dieses Ansatzes ist es, Flächenreserven baulich sinnvoll zu nutzen und gleichzeitig die Freiraumversorgung und -nutzbarkeit zu erhalten. Hierbei sollen die innerstädtischen Freiflächen entwickelt, miteinander vernetzt und qualitativ verbessert werden. Es werden damit zugleich quantitative und qualitative Zielsetzungen verfolgt. Bedeutenden Stellenwert hierbei haben neben dem Erhalt der Stadtnatur die Aspekte der Klimaanpassung.
Die doppelte Innentwicklung wird bislang ansatzweise in verschiedenen planerischen und naturschutzfachlichen Instrumenten z.B. in der Bauleitplanung, in städtebaulichen Entwicklungskonzepten oder in der Landschaftsplanung verfolgt. In einem Forschungsvorhaben des Bundesamts für Naturschutz (BfN) haben die Hochschule Weihenstephan-Triesdorf, und das Deutsche Institut für Urbanistik Kriterien und konkrete Handlungsempfehlungen für Kommunen erarbeitet, wie die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege systematisch und umfassend in die Strategien und Konzepte für die Innenentwicklung eingebunden werden sollten.
Eine Befragung von 80 bundesdeutschen Großstädten zu Konzepten und Planungen des urbanen Grüns in den Städten, Fallstudien in Bremen, Frankfurt am Main, Leipzig, Rostock und Saarbrücken sowie die vertiefende Analyse von Praxisbeispielen (Park am Nordbahnhof in Berlin-Mitte, Grüngürtel Duisburg-Nord, Grüner Bogen in Leipzig, Quartier Paul-Gerhard-Allee in München) waren zentrale methodische Bausteine des Forschungsprojekts.
Um doppelte Innenentwicklung systematisch als „roten Faden“ in der Stadtentwicklung zu etablieren, entwickelten die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler Empfehlungen in verschiedenen Handlungsfeldern. So sollen die relevanten Leitbilder, Strategien und Konzepte zur Innenentwicklung aufeinander abgestimmt entwickelt werden. Die Umsetzung dieser Leitbilder, Strategien und Konzepte sollte u.a. im Rahmen des kommunalen Landschaftsplans erfolgen. Empfohlen wird darüber hinaus die Anwendung quantitativer und qualitativer Orientierungswerte für urbanes Grün. Weiterhin sollte die Eingriffsregelung bei der Entwicklung und Verbesserung urbanen Grüns eingesetzt werden. Große Bedeutung wird auch dem engen Zusammenwirken von Grün-/Landschaftsplanung sowie Bauleitplanung beigemessen. Für die Erfassung und Bewertung wurden im Forschungsvorhaben zwei Tools als Hilfestellung für die Kommunen entwickelt. Weitere Handlungsempfehlungen betreffen die Finanzierung von Pflege und Entwicklung urbanen Grüns sowie Fragen der Prozessgestaltung durch Kooperation und Beteiligung.
Die Kriterien und Handlungsempfehlungen richten sich an die für die doppelte Innenentwicklung in den Kommunen zuständigen Verwaltungen wie z.B. Stadtplanungs- und Bauämter, Umweltämter und Grünflächenämter, aber auch an verwaltungsexterne Akteure wie Wohnungsgesellschaften, Investoren, Umwelt- und Naturschutzverbände und die Zivilgesellschaft.